Solange der BESITZ nicht zugelassener Scooter in DE nicht strafbar ist, sondern "nur" deren BENUTZUNG im öffentlichen Straßenverkehr, dürfen diese Scooter selbstverständlich verkauft werden. Wenn man mit so einem Scooter auf dem eigenen Grundstück oder anderem Privatgelände seine Runden dreht, gibts auch keine Probleme. Wenn man sich dabei selber hinlegt oder andere Personen gefährdet oder irgendwelchen Sachschaden anrichtet, ist das ebenfalls lediglich ein Fall für die Privathaftpflicht bzw. bei einem selbst eine Unfallversicherung.
Sobald man damit aber im öffentlichen Straßenverkehr (Straßen, Gewege, Fahrradwege usw.) unterwegs ist, begeht man eine Ordnungswidrigkeit und zusätzlich u.U. auch noch eine Straftat (Fahren ohne Versicherungsschutz, Fahren ohne Fahrerlaubnis usw...).
Ein Fahrrad wird in unserem wundervollen Land mit seiner bisweilen absurden Rechtsauffassung anders gesehen, als ein elektromotorisch angetriebener Tretroller, deswegen gelten hier auch gänzlich unterschiedliche gesetzliche Regelungen.