S
Scotty
New member
Threadstarter
- Dabei seit
- 11 Jul 2019
- Beiträge
- 2
Hallo, mein E-Scooter ist vor kurzem gestohlen worden. Nachdem ich den Diebstahl "dem Freund und Helfer" gemeldet habe (böser Fehler !!!) habe ich jetzt eine Vorladung bekommen, da der Scooter keine Straßenzulassung etc. hat. Da ich den Roller aber wirklich (!) geschoben habe, ist meine Frage, ob ich wirklich verklagt werden kann, damit illegal unterwegs gewesen zu sein. Der Diebstahl fand ca. 1 km von meiner Haustüre statt. Hat irgendjemand eine Ahnung, wie hier die Rechtslage ist ? Der Besitz alleine ist doch nicht strafbar und wenn ich das Teil nur geschoben (bzw. ohne Motor) genutzt - es ging bis dahin nur bergab - habe, kann mir dann trotzdem daraus ein Strick gedreht werden ?
Es ist traurig genug , dass nicht etwa der Dieb verfolgt wird o.ä. , sondern ich soll doppelt bestraft werden.
Es ist traurig genug , dass nicht etwa der Dieb verfolgt wird o.ä. , sondern ich soll doppelt bestraft werden.