Du willst es nicht verstehen: Wir sind hier nicht in den Niederlanden. Man kann sich leider nicht die Gesetze so zurechtbiegen wie es einem in den Kram passt.
Drogen im Coffeeshop legal kaufen bei gleichzeitig freier Fahrt auf der Autobahn kombiniert mit der Relaxtheit der Griechen bei Schweizer Mindestlohn und Irischen Steuersätzen etc.
Hier gelten für Illegale ? z.B. folgendes:
Hallo, mein E-Scooter ist vor kurzem gestohlen worden. Nachdem ich den Diebstahl "dem Freund und Helfer" gemeldet habe (böser Fehler !!!) habe ich jetzt eine Vorladung bekommen, da der Scooter keine Straßenzulassung etc. hat. Da ich den Roller aber wirklich (!) geschoben habe, ist meine Frage, ob ich wirklich verklagt werden kann, damit illegal unterwegs gewesen zu sein. Der Diebstahl fand ca. 1 km von meiner Haustüre statt. Hat irgendjemand eine Ahnung, wie hier die Rechtslage ist ? Der Besitz alleine ist doch nicht strafbar und wenn ich das Teil nur geschoben (bzw. ohne Motor) genutzt - es ging bis dahin nur bergab - habe, kann mir dann trotzdem daraus ein Strick gedreht werden ?
Es ist traurig genug , dass nicht etwa der Dieb verfolgt wird o.ä. , sondern ich soll doppelt bestraft werden.
Wie du, ich und der zitierte Threadersteller das finden ist völlig Wumpe, Es ist so wie es in der Verordnung steht und fertig.