Das Thema Straßenzulassung muss man schon präziser formulieren. Denn derzeit (10. Juni ´19) herumfahrende E-Scooter sind und bleiben nicht zulässig. Ab 15. Juni haben Hersteller die gesetzliche Grundlage, Fahrzeuge entsprechend zu homologieren, also eine Typgenehmigung zu beantragen. Und erst diese Fahrzeuge sind dann straßenzugelassen.
Klar trau ich mich damit auf die Straße. Hatte vor vielen Jahren schonmal einen (natürlich nicht zugelassenen), ist wie Kinderrollerfahren, nur ohne Treten. Natürlich ist es aufgrund der kleinen Räder etwas wackelig, besonders beim Handraushalten, und natürlich wird sich der eine oder andere damit auch auf die Klappe hauen.
Ja, der Bürgersteig bleibt verboten (außer ein neues Zusatzschild erlaubt es); ist im Interesse der Fußgänger.
Ich seh auch schon den einen oder anderen, und hie und da auch mal ein Hoverboard oder Monowheel (die für den öffentlichen Verkehr weiterhin unzulässig bleiben).