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fürmich
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Hallöchen,
"Um Arbeitgeber nicht über Gebühr zu belasten, wurden Ausnahmen vom Mindestlohn bestimmt, unter die auch Praktikanten fallen, wenn sie beispielsweise ein Pflichtpraktikum absolvieren. Wie lange dies dauert, ist dabei unerheblich. Anders verhält es sich bei freiwilligen Praktika, die länger als 3 Monate dauern. In diesen Fällen kann eine Praktikantin oder ein Praktikant Anspruch auf die Zahlung des Mindestlohns erheben." (Quelle: Mit Praktikum Arbeitserfahrung sammeln - Arbeitsrecht 2020)
Bin ich der Einzige, der die Regelung blöd findet, dass ein Pflichtpraktikum und ein freiwilliges Praktikum nicht gleich vergütet werden?
Ich meine man macht dieselbe Arbeit in derselben Zeit. Verstehe ich nicht.
Was sagt ihr?
Lg
"Um Arbeitgeber nicht über Gebühr zu belasten, wurden Ausnahmen vom Mindestlohn bestimmt, unter die auch Praktikanten fallen, wenn sie beispielsweise ein Pflichtpraktikum absolvieren. Wie lange dies dauert, ist dabei unerheblich. Anders verhält es sich bei freiwilligen Praktika, die länger als 3 Monate dauern. In diesen Fällen kann eine Praktikantin oder ein Praktikant Anspruch auf die Zahlung des Mindestlohns erheben." (Quelle: Mit Praktikum Arbeitserfahrung sammeln - Arbeitsrecht 2020)
Bin ich der Einzige, der die Regelung blöd findet, dass ein Pflichtpraktikum und ein freiwilliges Praktikum nicht gleich vergütet werden?
Ich meine man macht dieselbe Arbeit in derselben Zeit. Verstehe ich nicht.
Was sagt ihr?
Lg