Hilfe bei der Einstufung meines scooters.

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Pm84

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Hallo erstmal, ich habe direkt eine Frage zu einem Scooter.

Ich habe ein Scooter und bin mir nicht sicher ob mein Neffe diesen fahren darf.

Es handelt sich um ein Scooter laut coc Bescheinigung hat eine abe und fährt Max 20/km/h bei 500 w

Höre immer wieder unterschiedliche Aussagen dazu ob man eine Mofa-prüfbescheiniging brauch oder nicht.??

Vielleicht könnt ihr mir weiter helfen ?

Wenn ich die Vorgaben mit der neuen eKFV vergleiche komme ich auch zum Entschluss das ich es ohne Mofa prüfbescheiniging fahren darf
 
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Franklin

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Hi,
um welches Modell handelt es sich denn? Coc interessiert nach der neuen Verordnung niemanden mehr. Entweder er hat eine ABE vom KBA und ist somit versicherungsfähig oder er ist illegal. Da hilft kein Führerschein weiter denn für die legalen benötigst du gar keinen. Frei ab 14 Jahren.
Gehört er nicht zu den mit Zulassung darfst du ihn nur auf Privatgelände verwenden! Also weg damit.
 
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Franklin

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Liste der zugelassenen Scooter:

Das passiert wenn man mit nicht zugelassenen erwischt wird:
 
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Pm84

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Dieser ist es 59BB152D-9750-4694-A024-7A9BF149B82E.jpeg
 
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Pm84

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Hat eine abe und alles aber ich weiß nicht ob er unter die eKFV füllt höre mal ja und mal nein das es ein leicht Mofa sei

Dachte aber immer das es von 6 km/h bis 20 km/h ein eKFV sei

Ich hab beim tüv sowie der Zulassungsstelle und der Führerscheinstelle gefragt und jede erzählt was anderes
 
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Franklin

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Das sieht mir mehr nach Mofa aus, geh mit den Papieren wenn möglich in eine Adac Geschäftsstelle und wenn die dir den Haftpflicht versichern ist’s ein Mofa mit allen Konsequenzen wie Helmpflicht etc
 
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Pm84

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Ok danke ??
 
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Romiman

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Mit 20km/h Vmax ist es ein "Leichtmofa", d.h. Führerschein und Versicherung wie bei einem "normalen" Mofa*, aber im Gegensatz zu diesem OHNE Helmpflicht!
Rein theoretisch erfüllt er ja auch die Bedingungen an einen eKFV-Roller (die zB einen Sitz nicht "verbietet"). Da würde ich auch mal mit den Papieren zu einem Versicherer gehen und den fragen, als was er diesen Roller versichern würde.
*also ein 25km/h schnelles
 
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Pm84

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Ja mein Neffe wollte denn fahren und ist 14 Jahre alt
Dachte das ich ihn als eKFV anmelden kann??

Gehe mal zu einer Versicherung später und frage nach.
Ist schon echt kompliziert weil der Roller alle Vorraussetzungen hat für ein eKFV? Ich weiß es nicht scheint ein Thema zu sein vorauf es keine Antwort gibt jedoch hebt die eKFV die alte Verordnung ja eigentlich auf oder doch nicht ?????
 
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Pm84

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Dazu hab ich erfahren das ich beim Otto Versand Roller Bauart gleich bekomme die ohne prüfbescheinigung gefahren werden dürfen. Es ist alles etwas kompliziert ??
 
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Romiman

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Stimmt. Hab ich ja noch gar nicht drüber nachgedacht. Die EKFV hebelt ja alle elektrischen Leichtmofas aus. Die gibt es ja schon lange. Z.B. den "MuZ Charly"
 
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Tiger

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...
Rein theoretisch erfüllt er ja auch die Bedingungen an einen eKFV-Roller (die zB einen Sitz nicht "verbietet")
...
Interessant, aber stimmt das wirklich...?
- Fahrzeug ohne Sitz oder selbstbalancierendes Fahrzeug mit oder ohne Sitz,
und wird dann präzisiert:

- Ein Elektrokleinstfahrzeug ist selbstbalancierend, wenn es mit einer integrierten elektronischen Balance-, Antriebs-, Lenk- und Verzögerungstechnik ausgestattet ist, durch die es eigenständig in Balance gehalten wird.

Letzteres ist eine Aufzählung, ("und" nicht "oder") somit sollte ein Leichtmofa mit Sitz nicht unter eKFV fallen.
Dies wäre zumindest meine Auslegung der eKFV.

Gruß Andre
 
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Pm84

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Das ist wieder so ein Ding? Wenn man danach geht ist ja kein ekf mit zwei Rädern selbstbalancierend???
 
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Tiger

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Segway® und hier ein Beispiel mit Sitz
... aber der ist auch nichts für den Radweg. ;)

Gruß André

PS. was sagt den die Versicherung...?
 
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Pm84

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Ich habe das hier gefunden in denn weiten der Gesetzgebung 4DF24211-683E-464C-AFB6-AF2B25E2DBA4.png5B2BA6D5-690F-4F4A-BFC9-6CE077AD1641.png3CEA3840-42CF-498D-B4A0-EC8960FC1F11.png
 
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Pm84

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Die Versicherung will es als ekf versichern
 
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Pm84

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Ich war mit der abe bei der Versicherung und die sagten das es als Elektro kleinst Fahrzeug angemeldet werden kann
 
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Tiger

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Ich war mit der abe bei der Versicherung und die sagten das es als Elektro kleinst Fahrzeug angemeldet werden kann
Na ist doch Super!
Da im Fahrzeugschein Hersteller und FIN eingetragen wird bist Du ja diesbezüglich sicher...

Allerdings steht auf meinen Scheinen nichts von eKFV: (alles sehr verwirrend)
"Versicherungsschein für ein Kraftfahrzeug mit Versicherungsplakette und Produktinformationsblatt"
"Versicherungsbescheinigung nach der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) für - E-Scooter/Elektro-Tretroller mit Höchstgeschwindigkeit bis 20km/h"
Eventuell kann ja jemand hier sagen, ob mit der FZV das Fahrzeug im rechtlichen Sinne (bezüglich StVO/StVG/StVZO/FeV) ein eKFV ist, somit dessen Bedingungen unterliegt und demzufolge keine Mofaprüfbescheinigung benötigt wird. (darum geht es ja sicherlich...)


Gruß André
 
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Romiman

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Die selbstbalancierenden Roller sind die mit den Rädern nebeneinander, eben wie der (orig.) Segway.
Die eKFV sagt also, ob mit oder ohne Sitz ist egal.
Entscheidend ist hier aber das Papier des Herstellers dieses E-Rollers. Der hat ihn als Leichtmofa deklariert. Allerhöchstwahrscheinlich stammen Papier/Zulassung/Roller noch aus der Zeit vor der eKFV. Also wenn die Versicherung es (abweichend zu den Papieren) nicht macht, wird das wohl nichts. Ich kann mir nicht vorstellen, dass der Hersteller nachträglich eine Zulassung nach eKFV beantragt hat. Auch wenn das Fahrzeug alle technischen Voraussetzungen dazu erfüllt.
Also verkaufen und einen eKFV-Roller kaufen. Nur dann bist Du auf der 100%-sicheren Seite.
 
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