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Winston
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Ein E-Scooter ist im Regelfall nicht in der Privathaftpflicht mitversichert. Weil sie einen Motor besitzen, gelten sie als Kraftfahrzeuge. Anders als ein E-Bike, bei denen der Motor nur mithilft, man aber selbst treten muss. Die "Benzinklausel", so heißt es bei einem Artikel auf Test.de, schließt alle Kraftfahrzeuge aus, die schneller als 6 kmh fahren. Dabei ist es egal ob es sich um. Benzin- Diesel- oder ELektromotoren handelt. Baut man einen Unfall, muss man den Schaden aus eigener Tasche bezahlen. Voraussichtlich wird es im laufe des Jahres noch Klarheit geben, wenn erst einmal mehrere der Scooter auf den Straßen unterwegs sind.