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Bonny
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Hallo an alle,
ich habe Letztes gelesen https://www.privatinsolvenz.net/sachpfaendung/ das man E-Scooter pfänden darf. Stimmt das?
Gegenstände sind nicht pfändbar, sofern sie keinen besonderen Wert aufweisen und diese für die Erwerbstätigkeit des Schuldners oder aus gesundheitlichen Gründen benötigt werden. Darunter zählt dann kein E-Scooter oder? Da ja ein E-Scooter schon mehr Geld kostet und er eigentlich nur zum Spaß ist. Es sollte jedoch beachtet werden, dass die Dinge den üblichen Wert nicht übersteigen, um unpfändbar zu sein.
ich habe Letztes gelesen https://www.privatinsolvenz.net/sachpfaendung/ das man E-Scooter pfänden darf. Stimmt das?
Gegenstände sind nicht pfändbar, sofern sie keinen besonderen Wert aufweisen und diese für die Erwerbstätigkeit des Schuldners oder aus gesundheitlichen Gründen benötigt werden. Darunter zählt dann kein E-Scooter oder? Da ja ein E-Scooter schon mehr Geld kostet und er eigentlich nur zum Spaß ist. Es sollte jedoch beachtet werden, dass die Dinge den üblichen Wert nicht übersteigen, um unpfändbar zu sein.